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Mein Honorar wird gedrückt

Frage von Dr. Alexander Elbertzhagen
Allgemeinarzt
Bad Aibling:

Ich betreue seit langem eine multi-morbide Privatpatientin, die ich im Altenheim besuche. Vor ca. sechs Monaten mußte die Patientin auf die Pflegestation verlegt werden, wo sie nach wie vor anhand medizinischer Notwendigkeit, derzeit aber mit einer gewissen Regelmäßigkeit besucht wird. Da ich nicht regelmäßig und zu vorher vereinbarten Zeiten auf der Pflegestation bei meiner Patientin tätig bin, berechne ich für den Besuch die GOÄ-Ziffer 50. Nun wird diese Leistung von der Krankenkasse der Patientin gestrichen und nur die geringer bewertete Ziffer 48 GOÄ erstattet. Wer hat recht?

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann
Arzt für Allgemeinmedizin
Hofheim:

Die gegenüber den Besuchen nach den Nrn. 50 und 51 GOÄ deutlich reduzierte Bewertung der Leistungen nach Nr. 48 GOÄ erklärt sich ausschließlich aus dem Umstand heraus, daß der Verordnungsgeber davon ausgegangen ist, daß der Arzt in solchen Fällen im zeitlichen Zusammenhang mehrere Patienten (im Sinne einer "Visite") auf der Pflegestation besucht und ihm bei diesen Besuchen die sachverständige Unterstützung des betreuenden Pflegepersonals zur Verfügung steht.

Voraussetzung für eine solche Beschränkung der Bewertung der Besuchsleistung auf die Nr. 48 GOÄ ist deshalb zunächst einmal das Vorhandensein einer solchen…

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