Millionen-Verluste für KVen durch Kassenhopping
Bis 2008 zahlten die Krankenkassen sog. „Kopfpauschalen“ für ihre Versicherten an die KV. Die Kopfpauschalen basierten auf dem Behandlungsbedarf Anfang der Neunziger Jahre und durften von Jahr zu Jahr nur entsprechend der Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter steigen (die von Seehofer etablierte Grundlohnbindung).
Morbidität geschätzt
2009 zahlten die Kassen den durchschnittlichen Leistungsbedarf ihrer Versicherten aus 2007, erhöht um die vom Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegte (geschätzte) Steigerung der Morbidität. Im Grunde doch wiederum eine Art Kopfpauschale, die im Unterschied zu früher aber rückwirkend erhöht werden könnte, wenn nämlich die Morbidität stärker…
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