Ministerium befiehlt: Notdienst ändern!
Wer rauskriegen will, an welch kurzer Leine die Politik Kassen und KVen halten kann, sollte sich den § 274 SGB V zu Gemüte führen. Dort wird alle fünf Jahre eine Prüfung durch die Aufsicht in Sachen Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung vorgeschrieben.
Bei der KV Nordrhein dauerte das Prüfintervall elf Jahre. Momentan ist es wieder soweit. Doch schon in der „vorläufigen Feststellung“ der Staatskontrolleure, verschickt vom NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA), steckt Zündstoff. Unmittelbar bevor sich die Vertreterversammlung (VV) der KV Anfang Mai zum dritten Mal in Folge wegen des Notdiensts (ND) bis aufs Messer stritt, erinnerte die Prüfbehörde…
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