Anzeige

Mit 68 ohne Entschädigung aus der Praxis gejagt

Autor: khb

Weil er mit 68 Jahren in den Augen von Richtern

 

pauschal als "dement und körperlich zu schwach" angesehen wird, soll er dann keine Kassenpatienten mehr behandeln - Dr. Günter Ettrich (67) aus Sandhausen bei Heidelberg kann es nicht fassen. Angesichts der rückläufigen Nachfrage von Praxiskäufern sei das "eine kalte Enteignung".

Der hausärztlich tätige Internist hat es schriftlich: Im März nächsten Jahres muss er seine vertragsärztliche Tätigkeit aufgeben. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Verfassungsbeschwerde gegen die "68er-Regelung" als "unzulässig" zurückgewiesen. "Meine Lebensplanung wird zunichte gemacht", beklagt der Kollege im Gespräch mit Medical Tribune.

Dr. Ettrich und mit ihm jährlich 270 bis 300 betroffene Kolleginnen und Kollegen fühlen sich vom höchsten deutschen Gericht im Stich gelassen und aus den Praxen vertrieben: Die grundgesetzlich verbriefte Berufsfreiheit gilt für sie offensichtlich nicht mehr, wenn sie 68 Jahre alt sind.

Keine Berufsfreiheit über 68

In § 95 Abs. 7 SGB V heißt es, vom…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.