Mit 68 ohne Entschädigung aus der Praxis gejagt
Der hausärztlich tätige Internist hat es schriftlich: Im März nächsten Jahres muss er seine vertragsärztliche Tätigkeit aufgeben. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Verfassungsbeschwerde gegen die "68er-Regelung" als "unzulässig" zurückgewiesen. "Meine Lebensplanung wird zunichte gemacht", beklagt der Kollege im Gespräch mit Medical Tribune.
Dr. Ettrich und mit ihm jährlich 270 bis 300 betroffene Kolleginnen und Kollegen fühlen sich vom höchsten deutschen Gericht im Stich gelassen und aus den Praxen vertrieben: Die grundgesetzlich verbriefte Berufsfreiheit gilt für sie offensichtlich nicht mehr, wenn sie 68 Jahre alt sind.
Keine Berufsfreiheit über 68
In § 95 Abs. 7 SGB V heißt es, vom…
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