Modifizierte RLV kommen!
Die meisten KVen werden zum 1. April zeitgleich mit dem neuen EBM auch RLV einführen müssen - bloß anders zugeschnittene, als der EBM-Bewertungsausschuss zunächst im Mai 2004 beschlossen hatte. Ab 1.4.2005 gilt Folgendes: Hat eine Regional-KV zum 31. März 2005 bereits einen Honorarverteilungsvertrag (HVV) mit den Kassen geschlossen, der den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Einführung von RLV in seinen Auswirkungen vergleichbar ist, kann sie ihn im Einvernehmen (!) mit den örtlichen Kassen weiterführen. Ansonsten sind RLV zu bilden - und zwar nach Vorgaben des EBM-Bewertungsausschusses vom Oktober 2004.
Das sollen nach dem aktuellen gültigen EBM-Beschluss von Ende Oktober aber gerade nicht…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.