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Morbiditätsrisiko den Ärzten aufgehalst

Autor: REI

Dass unversöhnliche Honorarverhandlungen mit Schiedsamtssprüchen enden können, die das

 

"Morbiditätsrisiko einseitig auf die Vertragsärzte"

 

verlagern, hat die KV Hessen erfahren müssen. Nachdem sich KV und AOK nicht über den Honorarvertrag für 2001 einigen konnten, stellte sich das Schiedsamt nach Empfinden von KV-Chef

 

Dr. Hans-Friedrich Spies ganz in die Sache der "Erhaltung der Beitragsstabilität der AOK".

Unter Leitung von Professor Dr. Eberhard Wille, Volkswirtschaftslehrer an der Uni Mannheim und Vorsitzender des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, entschied das Schiedsamt: Die Gesamtvergütung soll - entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung - um 1,63 % steigen. Berechnungsgrundlage für 2001 bilden die unterschiedlich hohen Kopfpauschalen für GKV-Mitglieder und Rentner. Zugleich wies die Schiedsstelle aber auch darauf hin, dass diese Kopfpauschale vereinheitlicht werden soll. "Die im Jahr 2002 zu berechnende einheitliche Kopfpauschale für Mitglieder und Rentner soll zwar zunächst so gemittelt werden, dass der KV kein Nachteil entsteht. Bei der…

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