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Muss das Gehirn in die Urne?

Autor: gri

Ein Witwer erteilte einem Pathologen den Auftrag, die Leiche seiner Frau zu obduzieren. Sie war aus unerklärlichen Gründen gestorben.

Zur Klärung der Todesursache entnahm der Arzt unter anderem Gehirn und Zunge. Diese wurden dem Leichnam nicht beigegeben, sondern gesondert verbrannt. Der Witwer verklagte den Arzt auf Schmerzensgeld, denn er hätte seine nicht mehr komplette Frau so nicht würdevoll bestatten können. Hätte man ihn vorher darüber aufgeklärt, hätte er dem Arzt den Auftrag nicht erteilt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 9 U 11/01) wies die Klage des Witwers ab. Allerdings müsse ein Arzt vor der Leichenöffnung darüber informieren, dass nicht alle untersuchten Körperteile dem Leichnam beigegeben würden. Bisher sei eine solche Aufklärung nicht üblich, es gebe auch noch keine Rechtsprechung zu dieser Frage.…

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