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Muss der Resturlaub ausbezahlt werden?

Nach der Kündigung krankmelden und dann auch noch den Resturlaub in barer Münze haben wollen? Das geht zu weit, dachte eine Ärztin.

Eine Hautärztin fragt: 

Ich habe meiner MFA fristgerecht gekündigt. Diese hat sich unmittelbar nach der Kündigung krankschreiben lassen und ist bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht wieder auf der Arbeit erschienen. Muss ich den Resturlaubsanspruch meiner Arzthelferin jetzt vergüten?

Matthias Litzel, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

Nach § 7, Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes ist der Urlaubsanspruch dann in Geld abzugelten, wenn wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Dies gilt auch für Urlaub, der während des Urlaubsjahres bzw. während des Übertragungszeitraumes wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte.…

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