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Muss die KV nachzahlen?

Frage von Dr. F. A. aus N.:
Durch einen Fehler der Praxis-EDV wurden 20xa0% der Patienten bei der Abrechnung übersehen. Dies konnten wir der KV nach Erhalt der Bescheide nachweisen. Ich kann für jeden zunächst vergessenen Fall Diagnosen und Leistungen nachreichen. Die KV will aber nur eine Fallpauschale nachzahlen. Dies bedeutet einen Verlust von 15xa0000xa0DM. Kann ich Einzelabrechnung verlangen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Ob der Arzt eine volle Nachzahlung der Vergütung für die Leistungen bei den fehlenden 20 % der Patienten, die zunächst nicht in die Abrechnung waren, verlangen kann, richtet sich nach dem Inhalt des Honorarverteilungsmaßstabes der KV.

In Betracht kommen auch Beschlüsse des Vorstandes oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen, in denen die Frage geregelt sein kann. Manche Honorarverteilungsmaßstäbe sehen vor, dass Nachtragsfälle mit dem Punktwert des jeweiligen Leistungsquartals erstattet werden (z.B. KV Sachsen). Andere Honorarverteilungsmaßstäbe sehen vor, dass verspätet eingereichte Fälle mit einem ermäßigten…

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