Muss die KV nachzahlen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Ob der Arzt eine volle Nachzahlung der Vergütung für die Leistungen bei den fehlenden 20 % der Patienten, die zunächst nicht in die Abrechnung waren, verlangen kann, richtet sich nach dem Inhalt des Honorarverteilungsmaßstabes der KV.
In Betracht kommen auch Beschlüsse des Vorstandes oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen, in denen die Frage geregelt sein kann. Manche Honorarverteilungsmaßstäbe sehen vor, dass Nachtragsfälle mit dem Punktwert des jeweiligen Leistungsquartals erstattet werden (z.B. KV Sachsen). Andere Honorarverteilungsmaßstäbe sehen vor, dass verspätet eingereichte Fälle mit einem ermäßigten…
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