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Muss ich das akzeptieren?

Frage von Dr. N. T. aus K.:
Ich bin seit 22 Jahren niedergelassen. Wegen Ca-Problemen möchte ich meine Praxis verkaufen. Es stellte sich heraus, dass ein Kollege, der die Praxis angeblich kaufen will, sich nur in einer anderen Praxis niederlassen möchte. Dieser Kollege wird von der KV bevorzugt, weil er mit 42 Jahren am längsten approbiert sei. Es sind aber auch andere Kollegen "im Angebot", denen schon telefonisch erklärt wird, dass die Praxis so gut wie verkauft sei. Welche Möglichkeiten habe ich, diesen lästigen Kollegen abzuschütteln? Muss ich die Auswahl des Zulassungsausschusses völlig akzeptieren? Könnte ich die Praxis einer anderen, bereits niedergelassenen Kollegin verkaufen?

Antwort von Udo H. Cramer,

Rechtsanwalt, München:
Der anfragende Arzt erkundigt sich nach den Entscheidungskriterien bei Abgabe einer Arztpraxis im gesperrten Gebiet an einen Nachfolger (§ 103 Abs. 4 SGB V). Das Gesetz nennt dazu:

  • berufliche Eignung,
  • Approbationsalter,
  • Dauer der ärztlichen Tätigkeit,
  • Näheverhältnis zum abgebenden Arzt (Ehegatte, Kind, angestellter Arzt, Arzt, mit dem Praxis bisher gemeinschaftlich ausgeübt wurde).

Weitere Entscheidungskriterien sind die Dauer des Eintrags in der Warteliste und die Wünsche von Praxispartnern des Abgebers in einer Gemeinschaftspraxis (§ 103 Abs. 4 S. 1, Abs. 6 SGB V).

In der Praxis wird außer in x96 seltenen x96 eindeutigen Fällen,…

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