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Muss ich das akzeptieren?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, München:
Der anfragende Arzt erkundigt sich nach den Entscheidungskriterien bei Abgabe einer Arztpraxis im gesperrten Gebiet an einen Nachfolger (§ 103 Abs. 4 SGB V). Das Gesetz nennt dazu:
- berufliche Eignung,
- Approbationsalter,
- Dauer der ärztlichen Tätigkeit,
- Näheverhältnis zum abgebenden Arzt (Ehegatte, Kind, angestellter Arzt, Arzt, mit dem Praxis bisher gemeinschaftlich ausgeübt wurde).
Weitere Entscheidungskriterien sind die Dauer des Eintrags in der Warteliste und die Wünsche von Praxispartnern des Abgebers in einer Gemeinschaftspraxis (§ 103 Abs. 4 S. 1, Abs. 6 SGB V).
In der Praxis wird außer in x96 seltenen x96 eindeutigen Fällen,…
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