Muss ich den Wert der Praxisgüter versteuern?
Insa Stoidis-Connemann,
Steuerberaterin, Leer:
a) Überführung in das Privatvermögen: Dieser Vorgang wird als „Entnahme“ bezeichnet und erfolgt zu einem geschätzten Wert, der sich nach Zustand und Alter des jeweiligen Gegenstandes ausrichtet, aber auch danach, ob ein fremder Dritter bereit wäre, einen (welchen?) Preis für diesen Gegenstand zu bezahlen. Dieser Wert ist eine „Einnahme“ im Rahmen der Gewinnermittlung.
b) Spende: Auch hier wird ein Gegenstand aus dem Betriebsvermögen entfernt und dann von Ihnen als Privatperson gespendet. Also entsteht zunächst wieder eine „Einnahme“. „Den Gegenstand gleich zu verschenken“ nützt Ihnen also steuerlich nichts.
Ich gehe davon aus, dass Ihre…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.