Muss ich die Konkurrenz dulden?
Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Diplomkaufmann,
öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen,
München:
Sie haben auf Grund des Mietvertrages einen Anspruch auf Vertragserfüllung, nämlich keine weiteren Praxisräume an Chirurgen zu vermieten. Unabhängig davon hat die Rechtssprechung diesen Anspruch auch dann anerkannt, wenn er nicht ausdrücklich im Praxismietvertrag enthalten ist. Ebenfalls ist entschieden, dass es bei einem solchen mietvertraglichen Wettbewerbsverbot nicht auf Schwerpunkte eines Fachgebietes ankommt, sondern die Facharztzuordnung entscheidend ist. Sogar das Wettbewerbsverbot unterschiedlicher, aber nahe verwandter Fachrichtungen ist…
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