Muss ich für dieses Datenchaos blechen?
Antwort von Jörg Garritzmann,
unabhängiger EDV-Systemberater mit dem Schwerpunkt Arztpraxen,
Steinfurt:
Ob der Arzt für eine am Ende unbrauchbare Datenkonvertierung bezahlen muss, hängt letztendlich davon ab, wie präzise der Auftrag zur Datenkonvertierung formuliert wurde und ob dieses auch belegbar ist. Bei einem Telefonat fällt das beispielsweise schwer. Darüber hinaus: Selbst wenn der Arzt bei der Konvertierung auf einem Werkvertrag im juristischen Sinne bestehen würde (Gegenstand des Vertrages wäre mängelfreie Datenkonvertierung) - darauf wird sich ein Händler normalerweise gar nicht einlassen, weil es viel zu viele Unwägbarkeiten gibt, die gar nicht in seinem Einflussbereich liegen.
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