Muss ich Gehalt zahlen?
Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt, Frankfurt:
Die vorgelegten AU-Bescheinigungen können nur schwer angezweifelt werden. Bloße Vermutungen über möglicherweise vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit reichen x96 aus Gründen der Beweislast x96 nicht aus, zumal eine erneute Schwangerschaft vorlag und in solchen Fällen auch nur subjektive Beschwerden in der Regel dazu führen, dass der Frauenarzt gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen wird.
Wie schon mehrfach in dieser Reihe dargestellt, ist es durchaus denkbar, dass eine Arzthelferin infolge von Mehrfachschwangerschaften mehrere Ansprüche auf Erziehungsurlaub erwirbt. Während dieser Zeiten besteht das…
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