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Muss ich Gehalt zahlen?

Frage von Dr. W. A.,

 

praktischer Arzt aus B.:
Eine meiner Arzthelferinnen wurde im Erziehungsurlaub abermals schwanger. Nach Ende des ersten Erziehungsurlaubs bis zum Beginn des Mutterschutzes hätte sie einige Wochen wieder arbeiten müssen, was sie aber nicht tat. Von der Helferin hörten wir zunächst nichts, dann kam per Post eine Folge(!)-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres Frauenarztes. Eine Erstbescheinigung hatten wir nicht erhalten. Nun verlangt die Helferin Gehalt für die Zeit der Krankmeldung. Bin ich verpflichtet, zu zahlen? Hätte die Helferin nicht inzwischen mitteilen müssen, ob sie Erziehungsurlaub nimmt? Wann kann ich kündigen?

Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,

Rechtsanwalt, Frankfurt:
Die vorgelegten AU-Bescheinigungen können nur schwer angezweifelt werden. Bloße Vermutungen über möglicherweise vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit reichen x96 aus Gründen der Beweislast x96 nicht aus, zumal eine erneute Schwangerschaft vorlag und in solchen Fällen auch nur subjektive Beschwerden in der Regel dazu führen, dass der Frauenarzt gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen wird.

Wie schon mehrfach in dieser Reihe dargestellt, ist es durchaus denkbar, dass eine Arzthelferin infolge von Mehrfachschwangerschaften mehrere Ansprüche auf Erziehungsurlaub erwirbt. Während dieser Zeiten besteht das…

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