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Muss ich haften?

Frage von Dr. Norbert Strzata,
Kapellendorf:

Ich soll die stationäre Einweisung eines Patienten gegenüber der Kasse nachträglich begründen. Das würde mir nicht schwer fallen, aber bin ich denn überhaupt dazu verpflichtet? Falls der MDK meiner Begründung nicht folgt, werde ich dann am Ende in Regress genommen? Muss ich etwa vor jeder Einweisung die Kasse fragen?

Antwort von Dr. med. Dr. jur.
Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vertragsarzt nicht verpflichtet sind, vor Einweisung eines Patienten zur stationären Behandlung die Kasse um "Erlaubnis zu fragen". Grundsätzlich entscheidet der Arzt, ob eine stationäre Behandlung durchgeführt werden soll. Allerdings besteht die Pflicht des Arztes, dass er eine Krankenhausbehandlung nur verordnet, wenn eine ambulante Versorgung des Versicherten zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolges nicht ausreicht. Aus diesem Grund ist der Arzt verpflichtet, die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung bei der Verordnung nach § 73 IV SGB V i. V.…

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