Muß Privatkasse Akupunktur zahlen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Früher hatten sich die Privatversicherungen in den Auseinandersetzungen mit den Patienten auf den Standpunkt gestellt, bei der Akupunktur handele es sich um eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode, so daß sie nach xa7 5 Abs. 1 ff. der Musterbedingungen für die Krankenversicherung (MBKK) nicht zur Leistung verpflichtet seien. Damit konnten sie vor Gericht teilweise durchdringen, mehrfach gewannen aber auch die Patienten. Eine Änderung in der Rechtsprechung trat ein, als der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 2369) die Wissenschaftlichkeitsklausel in xa7 5 Abs. 1 ff. MBKK für unwirksam erklärte.…
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