Anzeige

MVZ haftet mit Zulassungsentzug für vertagsärztliche Verstöße

Autor: RA Prof. Dr. jur. Thomas Schlegel Prof, Foto: thinkstock

Selbst wenn mit einem Entzug der Kassenzulassung die Insolvenz des Leistungsanbieters verbunden sein wird, verhindert das – bei schweren Verstößen – nicht den Vollzug.

So erging es einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in Berlin, dem die Zulassung aufgrund von Abrechnungsunstimmigkeiten entzogen wurde. Das Bundessozialgericht hat den zuständigen Zulassungsausschuss in seinem Handeln bestätigt (Urteil vom 23.3.2012, Az.: B 6 KA 22/11 R).

Verankert wurde die Möglichkeit des Zulassungsentzugs für ein MVZ in § 95 Abs. 6 SGB V: „Die Zulassung ist zu entziehen, wenn ihre Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, der Vertragsarzt die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder nicht mehr ausübt oder seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt.

Sie haben wichtige persönliche Rechtsfragen an einen Experten? Medical Tribune…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.