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Nach EBM oder GOÄ abrechnen – und wie genau?

Dr. Ulrich Woestmann,

Facharzt für Allgemeinmedzin,

Dr. Bettina Oltmann,

Fachärztin für Innere Medizin,

Krefeld:

 

Uns plagt ein Abrechnungsproblem: Patientin wurde in Kenia von einem vermeintlich tollwütigen Tier gebissen. Laut KV ist die Impfung Privatleistung. Die Patientin geht mit unserer GOÄ-Rechnung zur Kasse. Die sagt: Abrechnung „auf Chipkarte“ wäre richtig gewesen. Das sieht die KV auf Nachfrage plötzlich auch so. Wir sollen eine kurative Leistung mit der Ziffer 03111 abrechnen, da keine Impfziffer vorhanden sei. Was ist denn nun richtig? Wir haben den Ärger mit der Patientin, dabei haben wir die Privatrechnung ja nur wegen der Auskunft der KV geschrieben.

Dr. Gerd W. Zimmermann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:

Bei den leistungsrechtlichen Vorgaben zur Tollwut-Impfung gibt es seit Jahren keine Änderungen. Allerdings wird die fehlende Möglichkeit einer gesonderten Abrechnung im Zusammenhang mit einer expositionellen Impfung häufig hinterfragt. Es sind zwei Konstellationen zu unterscheiden, nämlich:
• die Impfung vor Reiseantritt und
• die Impfungen postexpositionell nach Kontakt.

Für Reisende in Regionen mit Tollwutgefährdung besteht kein Leistungsanspruch auf eine aktive Immunisierung nach der Schutzimpfrichtlinie des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss). In der G-BA-Richtlinie ist folglich auch keine Abrechnungsmöglichkeit für eine…

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