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Nachbehandlungen nach stationärer Op. - wie abrechnen?

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann, Foto: thinkstock

Sind Nachbehandlungen nach einer stationärer Op. Aufgabe des Krankenhauses? Darf der Hausarzt diese Leistung nach GOÄ abrechnen?

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Oft kommen Patienten nach stationärer Op. zur Nachbehandlung (z.B. Verbandswechsel, Fäden ziehen) in die Praxis. Ist dies nicht poststatio­näre Aufgabe des Krankenhauses? Können wir die Leistungen nach GOÄ oder EBM abrechnen?

Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:

Ein Patient, der im Anschluss an eine Operation zur Nachbehandlung in der Praxis erscheint, löst auf jeden Fall die Ordinationsgebühr aus (03110, 03111, 03112 – je nach Lebensalter).

Wurde die Op. ambulant oder bei einem Belegarzt durchgeführt, kann (auf Überweisung des Operateurs) die Nachbehandlung nach der EBM-Nr. 31600 angesetzt werden.

Nach einer…

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