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Nährwertprofile statt Käufertäuschung

Autor: REI, online first

Lebensmittelhersteller dürfen künftig EU-weit nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben machen, die wissenschaftlich abgesichert sind. Verbraucher sollen so bei ihren Entscheidungen für eine gesunde und ausgewogene Ernährung nicht mehr in die Irre geführt werden können.

„Stärkt die Abwehrkräfte“, „Fördert die Leistungsfähigkeit“, „Reich an Vitamin C“ – das sind Angaben, die Verbraucher immer häufiger auf Lebensmitteln finden. Ab dem 1. Juli ändern sich die gesetzlichen Regelungen für solche Angaben. Dann tritt die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln in Kraft. Demnach dürfen Lebensmittelhersteller solche Angaben nur verwenden, wenn sie auf einer Positivliste der EU aufgeführt sind und wenn das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entspricht, teilt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin mit.

Allerdings: Am Angebot in den Regalen wird der Verbraucher die Auswirkungen der neuen Verordnung wohl…

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