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Netzärzte sehen sich als dritte Säule der Versorgung

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Mindestens drei Jahre lang sollen Arztnetze bestehen, bevor sie sich bei KVen um Zuschüsse bewerben können. So lautet eines der Kriterien in der kommenden Rahmenvorgabe zur Anerkennung förderungswürdiger Praxisnetze.

Die Vorgabe für die KV-Richtlinien wird wohl zum 1. April in Kraft treten. Als Dr. Bernhard Gibis auf dem von der Agentur deutscher Arztnetze (ADA) organisierten Workshop zur Netzförderung referierte, lag die Rahmenvorgabe nach § 87b SGB V dem GKV-Spitzenverband zur Unterschrift vor. Dr. Gibis, Leiter des für Bedarfsplanung zuständigen KBV-Dezernats, zeigte sich bezüglich der Zustimmung zuversichtlich. „Jetzt besteht die Hoffnung, dass Praxisnetze fester Bestandteil der Versorgung werden.“


Die Rahmenvorgabe, die als Basis für die noch zu beschließenden Richtlinien der KVen dienen soll, ist teils eng gefasst: Drei Jahre muss ein Praxisnetz bereits bestehen, es muss in der Region etabliert…

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