Neue Bedarfsplanung: Rund 3000 freie Hausarztsitze
Am 20.12.2012 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fristgerecht die neu gefasste Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen. „Ein wichtiges Projekt wurde zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht“, freut sich KBV-Vize Regina Feldmann.
Bis Ende Juni 2013 gilt noch die alte Bedarfsplanung, dann haben die regionalen Gremien die neue Richtlinie anzuwenden. Sie legt den Rahmen zur Bestimmung der Arztzahlen fest und soll helfen, „die Zulassungsmöglichkeiten genau dort auszuweisen, wo sie benötigt werden – weg von Ballungszentren hin zu schlechter gestellten Regionen“, erklärt der G-BA.
Planungsbereichsgröße je nach Tätigkeitsspektrum
In der hausärztlichen Versorgung wird nun auf den sog.…
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