Neue Freiheit für Gemeinschaftspraxen
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung setzt keine gleichberechtigte Teilhabe im Rahmen der Praxisführung voraus. Honorarrückforderungen der KVen sind entgegen der bisherigen Praxis nur in engen Grenzen zulässig. So entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen in einem jüngst veröffentlichten Beschluss (Az.: L 3 KA 161/02 ER). Dürfen Vertragsärzte zukünftig in so genannten Nullbeteiligungsgemeinschaften, ähnlich einem angestellten Arzt, vertragsärztliche Leistungen erbringen? Die vertragsärztliche Tätigkeit muss gemäß xa7 32 Abs. 1 Ärzte-ZV "in freier Praxis" erfolgen. Von den KVen wird dieser Begriff so verstanden, dass die Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis weitestgehend…
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