Neue Hausarzt-Budgets
Die KBV möchte die QZV zum 1. Juli einführen, ist sich aber noch nicht mit den Kassen einig. Gleichzeitig soll auch die Berechnungsweise der RLV geändert werden. Derzeit gilt: Gesamtvergütung minus Rückstellungen, das restliche Geld ist für die RLV. Künftig soll gelten (noch nicht beschlossen): Gesamtvergütung minus RLV, der Rest ist für Rückstellungen unter anderem für RLV-freie Leistungen, die dann über QZV gesteuert werden.
Wie Hausärzte gedeckelt werden könnten
Diese Leistungen könnten bei Hausärzten unter die QZV fallen, hieß es bei der KV Nordrhein: Akupunktur, Allergologie, Beh. Diab. Fuß, Beh. Hämorrhoiden, Chirotherapie, dringende Besuche, Empfängnisregelung, Ergometrie,…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.