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Neue Hausarzt-Budgets

Autor: Detmar Ahlgrimm

Wie berichtet will die KBV die Abrechnung der RLV-freien, aber aus der begrenzten Gesamtvergütung zu bezahlenden Leistungen über sog. Qualitätsgebundene Zusatzvolumen (QZV) begrenzen, um die RLV-Fallwerte zu stützen. Auf der Vertreterversammlung der KV Nordrhein wurden Beispiele für Hausarzt-Leistungen genannt, die unter die neuen Budgets fallen könnten.

Die KBV möchte die QZV zum 1. Juli einführen, ist sich aber noch nicht mit den Kassen einig. Gleichzeitig soll auch die Berechnungsweise der RLV geändert werden. Derzeit gilt: Gesamtvergütung minus Rückstellungen, das restliche Geld ist für die RLV. Künftig soll gelten (noch nicht beschlossen): Gesamtvergütung minus RLV, der Rest ist für Rückstellungen unter anderem für RLV-freie Leistungen, die dann über QZV gesteuert werden.

Wie Hausärzte gedeckelt werden könnten

Diese Leistungen könnten bei Hausärzten unter die QZV fallen, hieß es bei der KV Nordrhein: Akupunktur, Allergologie, Beh. Diab. Fuß, Beh. Hämorrhoiden, Chirotherapie, dringende Besuche, Empfängnisregelung, Ergometrie,…

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