Anzeige

Neue Impfrichtlinie gilt

Autor: det

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat endlich Änderungen der STIKO vom Sommer 2009 in seine Impfrichtlinie übernommen. Damit besteht GKV-Leistungspflicht.

Die Neuerungen finden sich z.B. auf der Homepage der KV Rheinland-Pfalz: www.kv-rlp.de; die Richtlinie selbst finden Sie unter www.g-ba.de. Hier eine Zusammenfassung.

Diphterie, Tetanus, Pertussis: Alle Erwachsenen sollen die nächste fällige Impfung gegen Tetanus und Diphterie (Td-Impfung) einmalig als Tetanus-, Diphterie- und Pertussis-Kombinationsimpfung (Tdap-Impfung) erhalten. Bei entsprechender Indikation soll einmalig eine Tdap-IPV-Kombinationsimpfung durchgeführt werden.

Pertussis: Neu ist der Hinweis, dass der Tdap-IPV-Kombinations-impfstoff nur bei entsprechender Indikation wirtschaftlich ist. Die beruflichen Indikationen für die Pertussis-Impfung wurden auf Personal in Kliniken und…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.