Neue KBV-Vorgaben für die Arzneidatenbanken zum 1. Juli
Die KBV macht ernst: Der Arzt soll bei seinen IT-gestützten Arzneimittelverordnungen ab dem 1. Juli „von verfälschten Preisvergleichslisten, Pop-ups mit indikationsbezogener Werbung und automatischen Häkchen bei aut-idem verschont bleiben“.
KBV und GKV-Spitzenverband haben durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz seit 2006 den Auftrag, die gesetzlichen Vorgaben an die Arzneiverordnungssoftware zu konkretisieren. Die KBV zertifiziert und überprüft die Praxisprogramme. Das AVWG schreibt dabei vor, dass in Praxen nur noch Software genutzt werden darf, die eine manipulationsfreie Arzneiverordnung gewährleistet, und die die Ärzte mit relevanten Informationen unterstützt…
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