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Neue Wahltarife der gesetzlichen Kassen (Seite 2)

Autor: Karl H. Brückner

Die gesetzlichen Vorgaben im Einzelnen:

  • Obligatorisch müssen alle gesetzlichen Kassen Wahltarife für Mitglieder anbieten, die an der hausärztlichen Versorgung oder an besonderen Versorgungsformen (vor allem Integrierter Versorgung und Disease-Mangement-Programmen) teilnehmen. Bei diesen Tarifen gilt übrigens keine dreijährige Bindungsfrist, der Versicherte kann also auch früher wieder aussteigen.
     
    Frei steht es den Kassen dagegen, den Versicherten bei diesen gesetzlich vorgeschriebenen Tarifen Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen zu gewähren. Solche Boni, die es auch bisher schon gibt, werden sich jedoch meistens in kleinen Größenordnungen bewegen.
  • Im gesetzlich vorgeschriebenen…

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