Neuer EBM-Zuschlag für Kooperationen
Der EBM-Bewertungsausschuss hat auf Antrag der KBV Beschlüsse zur Förderung von Berufsausübungsgemeinschaften (so heißen die GP jetzt offiziell) getroffen. So wird zum 1. Januar 2009 ein dritter Absatz in die Allgemeine Bestimmung 5.1 des EBM aufgenommen. Er lautet: „In arztgruppen- und schwerpunktgleichen (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften oder Arztpraxen mit angestellten Ärzten derselben Arztgruppe/desselben Schwerpunktes erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 10 % auf die jeweiligen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen.“
Auch höhere RLV für Gemeinschaften
Die Gemeinschaften erhalten aber auch höhere RLV. Sonst würde ihnen das Abrechnen der erhöhten Pauschalen ja vielfach gar nichts…
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