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Neuer EBM-Zuschlag für Kooperationen

Autor: det

Fach- und schwerpunktgleiche Gemeinschaftspraxen (GP) erhalten beim Euro-EBM 2009 Zuschläge. Dies gilt auch für die Höhe ihres Regelleistungsvolumens (RLV), mit dem die Abrechnungsmenge ab 2009 begrenzt wird. Auch Praxen mit angestellten Ärzten profitieren von dieser Förderung.

 

Der EBM-Bewertungsausschuss hat auf Antrag der KBV Beschlüsse zur Förderung von Berufsausübungsgemeinschaften (so heißen die GP jetzt offiziell) getroffen. So wird zum 1. Januar 2009 ein dritter Absatz in die Allgemeine Bestimmung 5.1 des EBM aufgenommen. Er lautet: „In arztgruppen- und schwerpunktgleichen (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften oder Arztpraxen mit angestellten Ärzten derselben Arztgruppe/desselben Schwerpunktes erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 10 % auf die jeweiligen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen.“

Auch höhere RLV für Gemeinschaften

Die Gemeinschaften erhalten aber auch höhere RLV. Sonst würde ihnen das Abrechnen der erhöhten Pauschalen ja vielfach gar nichts…

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