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Neuer Onkologievertrag ist in Kraft

Autor: Cornelia Kolbeck

Erst nach Nachbesserungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihre Unterschrift unter die neue, seit dem 1. Oktober bundesweit geltende Onkologievereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband gesetzt. Voll zufrieden sind die Kollegen in den Praxen mit dem Vertrag dennoch nicht.

„Positiv ist, dass die Zusätze bezüglich der flächendeckenden onkologischen Versorgung der Patienten aufgenommen wurden. Wir sind sehr gespannt, wie dies in der Praxis umgesetzt werden wird, und werden dies sehr genau verfolgen“, erklärt Dr. Dimitrios Chatsiproios, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes niedergelassener gynäkologischer Onkologen (BNGO).

Mindestmengen legen die Hürde zu hoch?

Das Problem der Onkologievereinbarung sind Mindestmengen, die Ärzte nachweisen müssen, um an der qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten teilnehmen zu dürfen:

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