Neuer Steuerspar-Trick mit Immobilien
Wenn Eltern ein Haus im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf erwachsene Kinder übertragen, lassen sie sich dafür oft ein lebenslanges Wohnrecht und/oder einen Unterhaltsbetrag garantieren. Eine Familie hatte nun die Idee, ergänzend auch noch einen Mietvertrag zwischen Eltern und Sohn zu schließen, damit Letzterer Ausgaben fürs Haus als Mietverluste von der Steuer abziehen kann. Das lehnte das Finanzamt ab, muss es nach dem BFH-Urteil (Az.: IX R 12/01) aber nun akzeptieren.
Mietvertrag ermöglicht Werbungskosten-Abzug
Der Sachverhalt: Der Vater übertrug auf seinen Sohn im April 1993 ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück. Nach dem Übertragungsvertrag gewährte der Kläger…
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