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Neues Arztrecht zum 1. Januar!

Autor: det

Der Bundestag hat den Weg für die Reform des Vertragsarztrechts frei gemacht. Das Parlament beschloss das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG). Damit werden vom nächsten Jahr an zum Beispiel die überörtliche Gemeinschaftspraxis, die auch fachfremde Anstellung von Kollegen in der Praxis, die unselbstständige Praxisfiliale und das Arbeiten in Teilzulassung mit Zweitjob als Angestellter für Kassenärzte möglich. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

In namentlicher Abstimmung votierten 385 Abgeordnete für das Gesetz. 111 stimmten dagegen, 44 enthielten sich. Die Gegenstimmen resultierten weniger aus Bedenken gegen das neue Vertragsarztrecht, sondern mehr aus der Ablehnung von Bestimmung zur Entschuldung der GKV-Kassen, die die große Koalition aus dem Gesetz zur Gesundheitsreform herausgelöst und in das VÄndG gepackt hatte.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft. Ob allerdings die verschiedenen neuen Chancen (MT berichtet seit mehreren Folgen in einer großen Serie) allen Ärzten sofort zur Verfügung stehen werden, bleibt abzuwarten. Denn es müssen noch viele sog. „untergesetzliche Normen“ geändert werden. Die KBV nannte in einer…

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