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Neues zur Schweigepflicht bei Versicherungsanfragen!

Autor: reh

Versicherer dürfen von ihren Kunden nicht verlangen, eine allgemeine Schweigepflichtentbindungserklärung zu unterschreiben. Der Versicherte muss auch die Möglichkeit haben, nur Einzelermächtigungen zu erteilen.

Nur so könne der Versicherte seine sensiblen, meist gesundheitsbezogenen, Daten schützen, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVG). Geklagt hatte die Kundin einer Lebensversicherung mit integrierter Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Sie wollte, nachdem sie nun berufsunfähig geworden war, gegenüber ihrer Versicherung keine allgemeine Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben. Stattdessen wollte sie der Versicherung Einzelermächtigungen für die jeweiligen Auskunftsersuche erteilen. Die Versicherung lehnte dies ab. Und auch das Landgericht sowie das Oberlandesgericht vertraten die Meinung, dass es Versicherungskunden durchaus zuzumuten sei, eine allgemeine…

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