Neuling haftet für Altschulden
Generell haften GbR-Gesellschafter für Schulden ihrer Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen und ihrem gesamten Privatvermögen. Egal, welcher Kollege den Bock abgeschossen hat. Das gilt bei Schulden aus nicht eingehaltenen Verträgen, wie beispielsweise dem Einkauf von Praxisbedarf, genauso wie bei Verträgen mit Patienten. Und auch bei dem Behandlungsfehler eines Arztes in der Gemeinschaftspraxis wird die volle Haftung der andern gelten. Das ist seit einer Änderung der Rechtsprechung des BGH von Juristen jedenfalls anerkannt - auch wenn ein explizites Urteil darüber noch aussteht.
Risiken früh checken
Ein neu eintretender Gesellschafter haftete früher jedoch nicht mit seinem Privatvermögen…
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