Nicht alle Kinder gratis versichert
Das Gericht bestätigte eine Ausnahme von der an sich beitragsfreien Mitversicherung von Kindern (Az.: 1 BvR 624/01). Danach ist das Kind Verheirateter dann nicht beitragsfrei, wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr als die Versicherungspflichtgrenze (derzeit 3825 Euro monatlich) verdient. Kinder aus nicht ehelichen Gemeinschaften sind bei gleicher Konstellation beitragsfrei.
Ein Beamter hatte geklagt, weil er sich gegenüber unverheirateten Eltern benachteiligt fühlte. Das Verfassungsgericht sah das nicht so. Denn anderenfalls hätten alle gleich behandelt werden und folglich auch unverheiratete Partner Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung erhalten müssen. Bislang…
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