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Nicht anmelden ist brandgefährlich

Autor: det

150 000 DM Honorarabzug sind wahrlich kein Pappenstiel. Wie gefährlich ist die Beschäftigung

 

von Assistenten ohne Genehmigung? Wir leuchten ins Dickicht der Vorschriften.

Eines ist völlig unbestritten: Wird ein Entlastungs- oder Weiterbildungsassistent im Bereich der kassenärztlichen Versorgung eingesetzt, muss das vor Beginn der Tätigkeit genehmigt werden. Der Antrag bei der KV sollte also so rechtzeitig gestellt werden, dass die KV ihn auch vor dem geplanten Einstellungstermin prüfen und darüber entscheiden kann. Vier Wochen vor der beabsichtigten Einstellung sollte man vorsichtshalber wohl einkalkulieren.


Die Genehmigungspflicht von Weiterbildungsassistenten in der Vertragsarztpraxis ergibt sich aus xa7 32 Abs. 2 der Zulassungsverordnung. Sie sollten sich vorher bei Ihrer KV erkundigen, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden sollen. In der Regel…

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