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Nicht nur Pauschalen RLV-frei!

Autor: det

RLV-frei bezahlt, aber aus der MGV finanziert, werden auch Leistungen des organisierten Notfalldienstes, wenn sie auf Muster 19a unter Ankreuzen des entsprechenden Kästchens oder der entsprechenden Markierung in der EDV-Abrechnung abgerechnet werden. Und zwar alle Leistungen, die auf diesem Schein stehen, nicht etwa nur die Notfalldienstpauschalen. So zum Beispiel Sono oder LuFu.

 

Der Arzt sollte also keinesfalls im Notfalldienst neben den Pauschalen des Kapitels 1.2 erbrachte Leistungen auf dem „normalen“ Behandlungsschein abrechnen. Dann bekäme er sie nicht RLV-frei bezahlt.

Viele Einzelleistungen

Und im Notfalldienst geht so einiges neben den dafür vorgesehenen Pauschalen, was neben der Versichertenpauschale der Hausärzte nicht zulässig ist. In der hausärztlichen Versichertenpauschale enthaltene Leistungen, die aber noch existieren und von anderen Fachgruppen abgerechnet werden können, stehen im Wochenenddienst auch dem Hausarzt zur Verfügung, da sie nicht in der Notfalldienstversichertenpauschale enthalten sind. Dazu gehören insbesondere die Infusion (02100) und…

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