Anzeige

Noch-Ehemann droht Kollegin mit Steuerfahndung

Autor: bg

Wenn es um den Zugewinn geht, tun sich zwischen Wunsch und Wirklichkeit meist sehr tiefe Gräben auf. Allgemeinärztin Dr. E. R. braucht nun gute Nerven. Denn unser Experte errechnete einen negativen Zugewinn-Ausgleich. Die Gegenseite muss also Geld mitbringen. In aller Regel fliegen da die Fetzen, und es wird mit sehr unschönen Methoden das Haar in der Suppe gesucht.

Ehepaar R. ist noch nicht geschieden, die Partner sprechen aber schon seit einem Jahr nicht mehr miteinander. Nun sind die Rechtsanwälte gefordert. Bei einem negativen Zugewinn-Ausgleich hilft nur eins: Beide Parteien sollten gemeinsam ein Wertgutachten in Auftrag geben, das bindend ist. Handelt Kollegin R. hingegen im Alleingang, wird die Gegenseite dieses Gutachten als schöngerechnetes Parteigutachten ablehnen. Gelingt es den Rechtsanwälten nicht, ihre Mandanten unter einen Hut zu bringen, wird der Zugewinn gerichtlich verhandelt. Oft wird ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Dann kommt die Brühe wirklich sehr viel teurer als die Brocken, betonte Herr Kellner.

Fiktiver Praxisverkauf…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.