Noch-Ehemann droht Kollegin mit Steuerfahndung
Ehepaar R. ist noch nicht geschieden, die Partner sprechen aber schon seit einem Jahr nicht mehr miteinander. Nun sind die Rechtsanwälte gefordert. Bei einem negativen Zugewinn-Ausgleich hilft nur eins: Beide Parteien sollten gemeinsam ein Wertgutachten in Auftrag geben, das bindend ist. Handelt Kollegin R. hingegen im Alleingang, wird die Gegenseite dieses Gutachten als schöngerechnetes Parteigutachten ablehnen. Gelingt es den Rechtsanwälten nicht, ihre Mandanten unter einen Hut zu bringen, wird der Zugewinn gerichtlich verhandelt. Oft wird ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Dann kommt die Brühe wirklich sehr viel teurer als die Brocken, betonte Herr Kellner.
Fiktiver Praxisverkauf…
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