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Not-Tarif für säumige PKV-Kunden

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Der „Notlagentarif“ für privat Krankenversicherte, die ihre Prämien nicht zahlen, sieht vor, dass die PKV Erwachsenen nur noch die Aufwendungen für Leistungen erstattet, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie bei Schwanger- und Mutterschaft erforderlich sind.

Mit dem vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ werden Versicherte, die ihre Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (1. April 2007 in der GKV, seit 1. Januar 2009 in der PKV) nicht zahlen konnten und zum Teil hohe Schulden angehäuft haben, entlastet.

144 000 Nichtzahler und 745 Mio. Euro Beitragsrückstand

Säumige Versicherungsnehmer in der PKV gelten rückwirkend als im Notlagentarif versichert – ab dem Zeitpunkt, an dem ihr Vertrag ruhend gestellt wurde. Neue Beitragsschuldner werden nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in den neuen Notlagentarif überführt.


Nach Angaben des…

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