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Notdienst verweigern?

Frage von Dres. B. und F.,

 

Allgemeinärzte:
Wir sind eine Vierer-Wochenenddienstgruppe, die räumlich ohne Probleme in größere Nachbargruppen integriert werden könnte. Die wollen uns aber nicht, da sie derzeit nur alle 9 bzw. alle 14 Wochen dran sind. Nach der bayerischen Notdienstordnung soll es aber Gruppen mit weniger als vier Mitgliedern nicht geben. Dürfen wir die Dienste verweigern, wenn die Gruppen nicht neu zusammengestellt werden?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,

Rechtsanwalt und Arzt, München:
Grundsätzlich gehört die Erbringung des Notdienstes zum Kernbereich der Tätigkeit eines Vertragsarztes. Damit ist jeder Arzt verpflichtet, den Dienst zu erbringen. In ganz seltenen Ausnahmefällen kann der einzelne Arzt eine Befreiung erwirken. Das regelt die jeweilige Bereitschaftsdienstordnung. Liegt ein Befreiungstatbestand nicht vor, gibt es keine Rechtsgrundlage, den Dienst nicht zu erbringen. Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass in Ihrer Gruppe nur vier Ärzte teilnehmen. Zudem stellt die einschlägige Vorschrift des xa7 3 Abs. 2 der Bereitschaftsdienstordnung nur eine Soll-Vorschrift dar. Zweck dieser…

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