Anzeige

Notfalldienst-Gebühr "bis ins Grab"?

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Nach Aufgabe der Kassenpraxis war der privatärztliche Allgemeinarzt noch zahlungspflichtig für Notfalldienst-Vermittlung - dann gewann er aber doch vor Gericht.

In den Notfalldienstordnungen der Kammern ist geregelt, dass Ärzte an den Kosten für die Notfalldienst-Vermittlung beteiligt werden. Das wollte sich ein Kollege, der nach der altersbedingten Aufgabe der Kassenpraxis nur noch bedingt privatärztlich tätig war, nicht gefallen lassen und hatte vor Gericht Erfolg.

Notfalldienst-Vermittlung auch für ehemalige Kassenärzte gebührenpflichtig?

Im vorliegenden Fall hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg dem Arzt, der vom aktiven ärztlichen Notfalldienst entbunden war, für 2009 und 2010 rund 640 Euro in Rechnung gestellt. Die Gebühren betrafen die Notfalldienst-Vermittlung durch die DRK-Rettungsleitstelle. Diese Kosten wollte der Arzt nicht…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.