Nullrunde für Kassenbürokratie
Das 12. SGB V-Änderungsgesetz ist der Zwilling des Beitragssicherungsgesetzes, mit dem die Honorar-Nullrunde für Vertragsärzte durchgesetzt wurde. Beide Gesetze waren Notmaßnahmen der Regierung unmittelbar nach der Bundestagswahl 2002. Im SGB V-Änderungsgesetz sind die Sparmaßnahmen verankert, die nur mit der Länderkammer realisiert werden können. Doch der unions-dominierte Bundesrat hat dieses Gesetz arg gerupft. Glatt gestrichen hat der Vermittlungsausschuss die Festbetragsregelung für patentgeschützte Schrittinnovationen. Stattdessen verabschiedeten alle im Bundestag vertretenen Parteien einen Entschließungsantrag: Im Zuge der Reform 2003 sollen Regelungen getroffen werden, damit…
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