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Nun auch im „weißen Kittel“ werben

Autor: reh

Mehr Werberechte für Ärzte nötig! – Das hat jetzt sogar der Bundes-gerichtshof (BGH) eingesehen. Laut einer neuen Leitsatzentscheidung dürfen Ärzte selbst im „weißen Kittel“ werben. Und Imagewerbung sei sowieso erlaubt.

Den Anstoß zur neuen Debatte über erlaubte und unerlaubte ärztliche Werbung hatte eine Klinik gegeben. Die hatte in einer Info-Beilage der lokalen Tageszeitung Ärzte in der typischen weißen Berufskleidung und zum Teil auch noch bei beruflichen Tätigkeiten abgebildet. Kein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) – entschieden die Richter des BGH. Und das, obwohl auch der BGH bisher die Regel des § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG eher streng ausgelegt hat. Danach dürfen Ärzte außerhalb der Fachkreise nicht in Berufskleidung oder der Aus<discretionary-hyphen />übung ihrer ärztlichen Tätigkeit für Verfahren und Behandlungen werben, wenn sich die dabei gemachten Werbeäußerungen auf die Erkennung,…

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