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Nur bis Schwellenwert

Frage von Dr. Gilbert Müllerott,
Altdorf:

In wie weit ist es rechtens, dass Versicherungen, hier die Viktoria Versicherung, einen so genannten Tarif einführen, bei dem sie über die Regelspanne hinausgehenden Honorar-Forderungen nicht erstatten?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Wenn ein Tarif vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt ist, kann er auch von der Versicherung mit dem Versicherungsnehmer vereinbart werden. Ein einzelner Arzt könnte ohne gegen einen bestimmten Tarif unmittelbar nichts unternehmen, da er nicht Vertragspartner der Versicherung ist. Seine Rechtsbeziehungen zum Patienten werden durch den Tarif nicht unmittelbar betroffen.

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