Nur das Billigste auf Rezept?
Der Gesetzgeber schreibt Krankenkassen und Ärzten vor: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass der medizinische Fortschritt berücksichtigt werden muss.
Was diese etwas schwierig zu interpretierenden Formulierungen in der Praxis bedeuten, lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären: Bei der Bluterkrankheit, der so genannten Hämophilie, erläutert Jurist Dr. Schickert, fehlt den Erkrankten ein bestimmter Blutgerinnungsfaktor. Bei kleinsten Verletzungen kommt es also ohne medikamentöse Behandlung zu schweren unstillbaren Blutungen. Damit die…
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