Nur ein Labor für zwei Ärzte?
Dr. Ludwig Kalthoff,Internist, Herne:
Ich möchte mit einem Kollegen aus einem benachbarten Planbezirk gemeinsam sein Labor benutzen. Dabei würde ich einmal wöchentlich persönlich Laborleistungen erbringen. Die zuständige KV lehnt das ab, weil das Arbeiten über Planbezirksgrenzen hinaus nicht erlaubt sei.
Udo H. Cramer, Rechtsanwalt und Diplomkaufmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen, München:
Wenn der Arzt nur die Laboreinrichtungen des Kollegen nutzen will (getrennte Leistungserbringung), kann er schon nach bisherigem Recht ausgelagerte Praxisräume betreiben (§ 15a Abs. 2 Bundesmantelvertrag Ärzte – BMV-Ä) und gesellschaftsrechtlich mit…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.