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Ohne Steuernachteile Kollegen anstellen

Autor: Holger Wendland

Eine von vielen neuen Chancen im Rahmen des VÄndG: Als niedergelassener Arzt darf man Kollegen anstellen. Wer jedoch nicht aufpasst, zahlt plötzlich mehr Geld an den Fiskus. Steuerberater und Diplomfinanzwirt Holger Wendland erklärt, worauf es ankommt.

Nach Inkraftsetzen des neuen Rechts wird die Anstellung von Ärzten in der Arztpraxis generell möglich sein. Allerdings mit einer erheblichen Einschränkung im vertragsarztrechtlichen Bereich: Der (Arbeitgeber-)Arzt muss über eine entsprechende Zulassung für den anzustellenden Arzt verfügen.

Vorsicht „immaterielles Wirtschaftsgut“!

Übernimmt der Arbeitgeber-Arzt eine Zulassung von einem niedergelassenen Arzt, ohne materielle Sachen und/oder einen Praxiswert zu erwerben, um den Arbeitnehmer-Arzt anstellen zu können, taucht das Problem der Abschreibung eines immateriellen Wirtschaftsguts namens „wirtschaftlicher Vorteil“ auf. Denn nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.9.2004…

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