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OLG Hamm: Infektionen nach Injektion täglich kontrollieren

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Werden Infektionen vom Arzt nicht regelmäßig kontrolliert, verstößt dies gegen den ärztlichen Standard. Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Orthopäden zur Zahlung von 30 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, der eine Patientin erst nach fünf Tagen einbestellte.

Wegen Beschwerden in der rechten Ferse suchte eine Patientin einen Orthopäden auf. Dieser injizierte ihr nach einer Röntgenaufnahme ein Medikament in den Fuß. Danach litt die Frau unter starken Schmerzen.

Der Arzt riet hier u.a., den Fuß zu kühlen, ihn hochzulegen und ein Schmerzmittel zu nehmen. Wegen des Verdachts einer Infektion verschrieb der Arzt ihr fünf Tage später ein Antibiotikum, zwei weitere Tage später ein anderes Antibiotikum, da sich der Zustand nicht gebessert hatte.

Am übernächsten Tag, einem Freitag, versuchte die Patientin den Arzt zu erreichen, dessen Praxis jedoch geschlossen war. Am Montag suchte die Frau dann ihren Hausarzt auf, der sie sofort in eine Klinik…

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