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Oma passt auf Enkel auf: Mit Betreuungskosten Steuern sparen

Autor: Anke Thomas

Betreuen Großeltern die Enkelkinder, während die Eltern z.B. in der Praxis arbeiten, können dafür Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Meist nehmen Großeltern kein Geld dafür, wenn sie die Enkelkinder betreuen. Wenn die arbeitenden Eltern dem Opa aber beipielsweise die Fahrtkosten ersetzen, sollten sie diese Ausgaben auch bei der Steuer angeben. Eine Ehepaar hat dies vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg durchgesetzt.

Laut den Richtern macht es keinen Unterschied, ob die Großeltern oder Fremde für die Betreuung Geld verlangen. Wichtig ist, dass mit den Großeltern ein schriftlicher Betreuungs-Vertrag mit der Vereinbarung geschlossen wird, dass die Eltern die Fahrtkosten von 0,30 Euro/Kilometer ersetzen. Bei dem Ehepaar kamen rund 2600 Euro jährlich an Fahrtkos­ten zusammen, macht die Stiftung Warentest in ihrer…

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