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Partner absichern

Autor: rco

Wenn Paare ohne Trauschein einen Hausstand führen oder sogar eine Immobilie gemeinsam erworben haben, können sie sich mit einer Partner-Risikolebensversicherung auf "verbundene Leben" gegenseitig absichern.

Gesetzliche Rentenversicherung und Ärzteversorgung sehen eine Hinterbliebenenversorgung nur für Verheiratete vor. Private Vorsorge ist also unumgänglich, sobald einer der Partner über keinen oder nur unzureichenden Rentenanspruch verfügt. Ebenso wichtig ist finanzielle Absicherung, wenn Wohneigentum gemeinsam erworben und getragen wird. Denn sollte ein Lebenspartner sterben, wäre die finanzielle Belastung für den Hinterbliebenen womöglich so hoch, dass die Eigentumswohnung oder das Haus verkauft werden müsste.

Um auch einer Beziehung ohne Trauschein eine feste finanzielle Basis zu geben, sollte man eine Partner-Risikolebensversicherung auf "verbundene Leben" erwägen. Damit bleiben gemeinsam…

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