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Partner sichert Praxiswert

Autor: bg

Für hausärztlich tätige Internisten ist es nicht

 

so einfach, in die Zukunft hinein zu planen. Ab 1. Januar 2006, so sieht es der Gesetzgeber noch vor, darf im Rahmen der Nachbesetzung grundsätzlich nur ein Allgemeinarzt die Praxis übernehmen. Das dürfte den Praxiswert drücken. Hausarzt-Internist E. R. gefällt das nicht. "Ich bin 58 Jahre alt und möchte eine Übergangs-Kooperation mit einem Internisten gründen. Falls das nicht klappt, soll ich dann in den fachärztlichen Sektor wechseln?"

Das mit dem Wechseln ist so eine Sache. "Switchen" kann Kollege E. R. nur, wenn sich im Planungsbereich Facharzt-Internisten noch neu niederlassen dürfen. Sollte dies der Fall sein, müsste der Kollege nicht unbedingt in den Facharzt-Sektor wechseln. Er könnte mit einem Schwerpunkt-Internisten eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis gründen, bei der definitiven Praxisübergabe seine Zulassung zurückgeben und der Nachfolger führt die Praxis dann alleine weiter. Ist der Standort hingegen für Facharzt-Internisten gesperrt, kann der Kollege auch keinen Facharzt-Internisten im Rahmen des Job-Sharing aufnehmen, sondern nur einen Hausarzt-Internisten, verdeutlichte Prof. Merk.

Option…

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