Partner sichert Praxiswert
Das mit dem Wechseln ist so eine Sache. "Switchen" kann Kollege E. R. nur, wenn sich im Planungsbereich Facharzt-Internisten noch neu niederlassen dürfen. Sollte dies der Fall sein, müsste der Kollege nicht unbedingt in den Facharzt-Sektor wechseln. Er könnte mit einem Schwerpunkt-Internisten eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis gründen, bei der definitiven Praxisübergabe seine Zulassung zurückgeben und der Nachfolger führt die Praxis dann alleine weiter. Ist der Standort hingegen für Facharzt-Internisten gesperrt, kann der Kollege auch keinen Facharzt-Internisten im Rahmen des Job-Sharing aufnehmen, sondern nur einen Hausarzt-Internisten, verdeutlichte Prof. Merk.
Option…
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